Mit dem Erscheinen einiger Artikel wurde der erste Etappensieg im Prozess Scientology vs. Wilfried Handl gestern festgeschrieben.
Hier die Links zu Der Standard und NEWS, sowie der FALTER-Artikel als PDF …
Das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien (OLG) erging zwar schon vor über 3 Wochen, der ordentliche Revisionsrekurs war dabei ausgeschlossen worden, aber es hieß abzuwarten, ob Scientology innerhalb der nächsten 14 Tage nicht doch noch eine Finte auspacken würde, um vor das Höchstgericht ziehen zu können.
Aber nichts wurde ausgepackt. Ganz im Gegenteil: Meinen Anwalt, Dr. Johannes Öhlböck, erreichte ein Schreiben des Anwalts von Scientology, worin dieser die Überweisung seiner Anwaltskosten in Höhe von 1.605,56 Euro ankündigte.
Was im Vorfeld als Triumph angekündigt worden war, entpuppte sich also für Scientology als veritabler Schuss ins eigene Knie …
Man darf aber jetzt nicht den Fehler begehen, zu früh zu jubeln – es handelte sich um einen Etappensieg, mehr nicht. Sozusagen um den Gewinn des „Prologs“.
Vorgestern erhielt ich dann die Aufforderung zu einer Einvernahme bzw. Stellungnahme, die im Rahmen einer staatsanwaltlichen Ermittlung hinsichtlich der E-Mail-Leaks durchgeführt wird. Sie findet am Freitag statt – und danach sollte die “Dinge” etwas klarer erkennbar sein!
Ich werde auf jeden Fall darüber berichten …
Fotos: Screenshots (2)



Schönes Wochenende an Herrn Handl. Amüsiere mich immer noch köstlich über den Mailverkehr Pfarrer und einer Firma.
Herzlichen Glükwunsch zu diesem Etappenziel Herr Handl!!!
Auf ihren Webseiten berichtet die Scientology-Organisation gerne über angeblich gewonnene Gerichtsverfahren.
Aber auf einen Bericht über diese verlorene Rechtssache können wird sicher lange warten …
Herzlichen Glückwunsch, der Freiheit wurde heute genüge getan.
Herzlichen Glückwunsch Herr Handl, ist es doch wieder ein Etappensieg im Kampf gegen die kriminelle Sekte!