Das Resultat meiner Vernehmung: Scientology hatte Hausdurchsuchung, Beschlagnahmung der Computer und Strafverfolgung „angedacht“ …

Manchmal haben Vernehmungen auch ihr Gutes. In meinem Fall konnte ich feststellen, wer eigentlich hinter der ganze “Aktion” steckte.

Es war aber keine große Überraschung: Scientology.

Etwas überraschend war dann doch, dass Scientology bereits seit Anfang Juli 2012 versucht, mich zu kriminalisieren und sich dabei des Rechtstaats bedient, der nun mit Steuergeldern deren Rachegelüste nachgehen muss. Ende Juni 2012 traf bekanntlich die Entscheidung des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien ein bzw. der Beschluss des Gerichts, die Einstweilige Verfügung abzulehnen.

Und während Scientology noch die schwärende Wunde leckte, formulierte man eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien, die aus mir endgültig den „Initiator“ des E-MailLeaks machen sollte – ab sofort wurde ich nur mehr als Verdächtiger angesprochen. Die Sachverhaltsdarstellung trägt das Datum 5. Juli 2012.

Inhaltlich ist sie über weite Strecken deckungsgleich mit der Unterlassungsklage und die Paragraphen sind die gleichen (§118a Abs 1 StGB, § 119a Abs 1 StGB, § 120 Abs 2a StGB und 3 51 DSG), bevor „man“ zusammenfassend „feststellte“:

„Der Verdächtige erfüllt durch seine Vorgangsweise jedenfalls die Tatbestände. … Dies insbesondere als Beitragstäter. …

Der Verdächtige hatte in der Vergangenheit immer wieder intensiven Kontakt zu Mitgliedern der Hackergruppe Anonymous. Der Verdächtige hat gemeinsam mit Mitgliedern dieser Gruppe Demonstrationen gegen die Einschreiter [Scientology] organisiert und an diesen Demonstrationen als prominentes Mitglied teilgenommen. …

Der Verdächtige war in der Vergangenheit auch immer an Informationen über Tätigkeiten der Einschreiter interessiert, insbesondere auch an Informationen, die nicht allgemein zugänglich waren. …

Es besteht sohin der dringende Verdacht, dass der Verdächtige selbst oder aber durch Mitglieder der Hackergruppe Anonymous sich Zugang zu den Daten und dem E-Mail-Verkehr der Einschreiter verschafft hat. Insbesondere besteht der dringende Verdacht, dass der Verdächtige als Beitragstäter erheblichen Anteil an den allenfalls von Unbekannten verübten Straftaten hat. …

Die Einschreiter stellen darüber hinaus den Antrag, beim Verdächtigen eine Hausdurchsuchung durchzuführen, dessen Computersystem zu beschlagnahmen, um insbesondere auch einen Datenabgleich durchzuführen … bzw. zu welchen unbekannten Tätern der Verdächtige Kontakt hat bzw. hatte.“

Inwieweit die Staatsanwaltschaft Wien den „Ausführungen“ des Scientology-Anwalts folgen wird, bleibt abzuwarten …

5 Gedanken zu “Das Resultat meiner Vernehmung: Scientology hatte Hausdurchsuchung, Beschlagnahmung der Computer und Strafverfolgung „angedacht“ …

  1. >> Dann formulierte der Herr Anwalt weiter: „Der Verdächtige war in der
    >> Vergangenheit auch immer an Informationen über Tätigkeiten der
    >> Einschreiter interessiert, insbesondere auch an Informationen, die nicht
    >> allgemein zugänglich waren.“

    >> ….in meinem Blog nachzulesen, wo es u.a. die geheimen OT-Stufen von
    >> Scientology und andere geheime Unterlagen von Scientology zum
    >> Nachlesen gibt.

    Mit dieser brillianten Logik des Anwaltes ist schließlich auch der Beweis erbracht, dass der Julian Assange völlig unschuldig und der Handl der heimliche Chef von Wikileaks ist:
    http://wikileaks.org/wiki/Index_Online_Research_Materials_-_Dianetics_and_Scientology_Advanced_Level_Services

    Auf das haben die Amis sicher die ganze Zeit gewartet und daher noch keinen Auslieferungsantrag für den Assange gestellt. Der Handl sollte sich vorsehen, denn die Amis werden ihn sicher an Bord der “Freewinds” nach Amerika überstellen.

  2. Die wollten dich wirklich zermürben, so eine Hausdurchsuchung kann sehr lästig sein. Schön dass es ein Knieschuss für Scientology war, weitere werden folgen.

  3. Ja, die von Scientology vorgebrachten Beweise sind absolut wirklich erdrückend … LOL.

    Die Scientology-Typen lernen aber auch gar nichts dazu. Solche ähnliche Tricks hatten sie schon in den frühen 80ern in Deutschland versucht. Als die bayrische Justiz kapierte, wofür Scientology sie einspannen wollte, gab’s erst mal ne ordentliche Hausdurchsuchung – aber in der Münchener Org !

  4. Interessant ist schonmal das Scientology in diesen Antrag als Religion dargestellt wird, da es in Österreich keine Religion ist und auch nicht den Status hat, somit ist der Antrag wegen eines Formalfehler schonmal abzuweisen (am besten endgültig :P )
    Auch gibt es kein besonders geschütztes Recht der Religionsfreiheit in Österreich da es sich nicht um eine Religion handelt. Auch ist es kein Argument anzuführen das es sich auf den arbeitsplatz auswirken könnte da es sich nicht um eine Religion handelt und man durchaus fragen dürfte ob man Mitglied irgendeines Vereines oder so etwas ist.

    Für mich auch interessant ist das Scientology dem öffentlichen Ankläger die Ermächtigung zur Strafverfolgung gibt…

    Jetzt phantasieren wir mal ein bisschen: —–>
    Ich gründe den Anti Scientology Verein trage den beim Finanzamt ein, somit ist es ein öffentlich rechtlicher Verein.
    Und jetzt kann ich einfach mal so sagen trali trali, hilfe polizei ich möchte das ermittelt wird weil der Tatbestand des HMmmmmmm Stalkings, Ausbeuterei, Sklaverei besteht?
    Wenns so einfach ist warum tun wir das nicht?
    Weil solche Dinge anscheinend nur Scientology kann…..

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