Der „Fortführungsantrag“ von Scientology im Detail (4): Das mehr als nur bemerkenswerte Herzstück des Schriftsatzes …

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Sowohl im Fortführungsantrag an die Staatsanwaltschaft, als auch schon zuvor im Zivilrechtsstreit, präsentierte Scientology ein „datenforensisches Gutachten“, um derart ihre Klage zu untermauern.

Gemäß Wikipedia werden unter dem Begriff „Forensik“ die wissenschaftlichen Arbeitsgebiete zusammengefasst, in denen kriminelle Handlungen systematisch identifiziert beziehungsweise ausgeschlossen sowie analysiert oder rekonstruiert werden. Der Begriff stammt vom lateinischen forum (Forum, Marktplatz), da Gerichtsverfahren, Untersuchungen, Urteilsverkündungen sowie der Strafvollzug im antiken Rom öffentlich und meist auf dem Marktplatz durchgeführt wurden.

Das Urteil, inwieweit nun das von Scientology präsentierte „datenforensische Gutachten“ unter diese Definition fällt, überlasse ich dem geschätzten Leser – hier ist es …

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Mir persönlich fiel beim Durchlesen der 34 Seiten einiges auf: 1. Trotz des Volumens stand sehr wenig im Gutachten drinnen. Es gab seitenlange Abhandlungen bzw. Wiedergaben von Webinhalten, die zumeist nur in Mutmaßungen mündeten. Anders ausgedrückt: Jeder, der halbwegs mit bestimmten Internetabläufen vertraut ist, könnte innerhalb kürzester Zeit selbiges „produzieren“.
2. Wer der Gutachter selbst war, blieb mehr oder weniger verborgen. Das Konvolut ist zwar unterschrieben, aber ein ausgeschriebener Name, wie sonst bei Gutachten üblich, findet sich nirgends.
3. Die das Gutachten erstellende Firma Ansiworks Limited scheint in England zu residieren – dabei verfügt die Firma offensichtlich über keinen Festnetzanschluss, was bei Firmen eher ungewöhnlich ist.
4. Ansiworks Limited unterhält dafür eine Filiale in Wolfsberg, die über eine Mobiltelefonnummer erreichbar ist.

Soweit die Ausgangslage …

Microsoft Word - 20120712 Scientology Kirche Expertise-vorl.doc

Es war naheliegend, dass ich mir die englische Firma Ansiworks Limited unter der angegebenen Internetadresse ansehen wollte. Dabei stieß ich auf einen in deutscher Sprache gehaltenen Auftritt einer englischen Firma, die aber gleichzeitig betonte, dass „[ihre] Homepage gerade überarbeitet wird“. Der Hinweis stand schon seit 24. Mai 2012 dort, aber man kennt das ja, wenn man vor lauter Arbeit nicht dazukommt usw. …

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29042013 4 Ansiworks HP 2

Das Impressum der Seite bestätigte mir aber dann, dass ich bei der richtigen Firma gelandet war …

29042013 5  Ansiworks HP 4

Der nächste Schritt bestand in einer Who-is-Abfrage, da die Seite an sich sehr wenig offenbarte – und hier sollte ich mehr Klarheit bekommen …

29042013 6  Who is Ansiworks

Registriert hatte die Seite eine Firma Asap-Soft, administriert wird sie von Roland R., der in Wolfsberg/Kärnten wohnhaft ist. Hier schloss sich vorerst der Kreis, da auch die Mobiltelefonnummer von Roland R. mit jener ident war, die im Scientology-Gutachten angegeben ist.

Die Unterschrift unter dem Gutachten lässt wiederum den Schluss zu, dass sie ein Roland R. getätigt hat.

Ich hatte also jetzt drei Namen: Ansiworks Limited, Asap-Soft und Roland R. – schlauer war ich noch nicht, also recherchierte ich weiter. Zuerst einmal auf der Homepage von Asap-Soft

29042013 7  Asap-Soft HP

Auffallend war das ähnliche Schriftbild im Logo, dass es sich ebenfalls um eine englische Ltd. (Limited) zu handeln schien und die Tatsache, dass auch diese Seite „gerade überarbeitet wird“ – immerhin erst seit 2. August. Wobei: Es stand keine Jahresangabe dabei?

Das Impressum ließ keine weiteren Rückschlüsse zu, es gab nämlich keines …

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Die Who-is-Abfrage ergab wie schon bei Ansiworks Limited das gleiche Bild: Asap-Soft wurde von Asap-Soft registriert und wird von Roland R. administriert.

Durch den Hinweis auf der Asap-Soft-Seite, dass es sich bei dieser um eine englischen Limited-Company handelt, ging die Suche in England weiter. Das englische Company System ist sehr transparent und so kann man bequem vom eigenen Computer aus eine Abfrage durchführen, die folgendes zutage brachte …

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Die Firma Asap-Soft Ltd. gibt es nicht mehr, sie war aufgelöst worden. Was es aber noch gab, waren die Unterlagen des Unternehmens und diese rundeten das Bild ab …

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Errichtetet wurde Asap-Soft Ltd. am 14. April 2011 von Roland R., sie residierte an der gleichen Adresse wie der Agent, der sie einrichtete (145-157 St John Street, London, UK, EEC1V 4PW) und gehört der Kategorie der sogenannten “Ein-Pfund-Companies” an, die via Internet leicht eingerichtet und schnell wieder gelöscht sind. Man kann davon ausgehen, dass die Asap-Soft Ltd. ungefähr ein Jahr nach deren Eintragung wieder gelöscht worden ist.

Übrigens genauso wie die Homepage von Asap-Soft, die sich Mitte April 2013 nur mehr so präsentierte …

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Zur Firma Ansiworks Limited fand sich ein ähnliches Schriftstück von The Registrar of Companies for England and Wales, das folgendes bescheinigte:
1. Es gibt die Firma.
2. Ein gewisser Robert Anthony McC. ist ihr Director. Wobei man erwähnen muss, dass der 72-jährige McC. neun weiteren Unternehmen als Director dient.
3. Das Unternehmen residiert an der gleichen Adresse wie deren Agent Formationhouse Ltd.: 29 Harley Street, London, England, W1G 9QR.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit handelt es sich dabei ebenfalls um eine “Ein-Pfund-Company” – dafür sollte kein Gutachten nötig sein. Hier die Unterlagen zu Ansiworks Limited

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Der Vollständigkeit halber noch die Residenz von Ansiworks Ltd. in London – der Briefkasten ist dabei nirgends zu sehen … ;-)

29 Harley Street, London, England, W1G 9QR …

29 Harley Street, London, England, W1G 9QR

Und dann noch die Homepage von Ansiworks, die seit Mitte April 2013 einen gewissen Veränderungswillen vermuten lässt – zumindest im Ansatz. Wobei: das ursprüngliche Änderungsdatum vom 24. Mai 2012 blieb das gleiche …

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Dass sich zu Roland R. noch jede Menge andere Eintragungen im Internet finden, lasse ich außer Acht, da ich nur am Zustandekommen bzw. dem Inhalt des „datenforensischen Gutachtens“ für Scientology im angestrebten Strafverfahren interessiert bin. Und das alleine bietet bereits jede Menge an Absonderlichkeiten – um den Rest müssen sich Gerichte kümmern.

Fazit? Ich denke, es liegt auf der Hand – wobei natürlich bei allem Angesprochenen die Unschuldsvermutung gilt …

Gelinde ausgedrückt besteht aber die größte Frechheit darin, dass Scientology aufgrund eines dubiosen Gutachtens sowie weiterer, genauso dubioser „Beweise“ die Staatsanwaltschaft und damit den Steuerzahler benutzt, um ihren „Ideen“ nachzugehen.

Dass dabei der Zweck so ziemlich jedes „Mittel“ heiligt, ist nichts Neues im Vorgehen von Scientology bzw. OSA, dem Geheimdienst von Scientology.

Wobei es OSA, das Office of Special Affairs, in Österreich ja gar nicht geben soll. Zumindest gab das Angelika Thonauer, eine der beiden OSA-Chefinnen, in einem Interview bekannt – O-Ton am 18. April 2013: „Es gibt OSA in Österreich nicht“. Aber diese „Identitätskrise“ ist eine andere Geschichte, die ich in Kürze erzählen werde …

Fotos: DNA Principal Forensics, Westcoast Filmpartners, Diverse Screenshots (9)

Der „Fortführungsantrag“ von Scientology im Detail (3): Ein Re-Blog über Anonymous und ein aktuelles Video über selbige …

Scientology versucht im Fortführungsantrag an die Staatsanwaltschaft alles, um mich als Auftraggeber bzw. Mitbeteiligten des E-Mail-Hacks im Vorjahr „zu präsentieren“. Entsprechend der schrägen Scientology-„Logik“, wurde dabei mein Kontakt zur Gruppe Anonymous bei den Anti-Scientology-Demonstrationen bzw. meine entsprechenden Blogs als „Beweis“ angeführt. Aber auch, dass ich bei der ersten Anonymous-Demo 2008 in Wien dabei war, jemand gepostet hatte, dass ich Flyer für die Demos bereitstellen würde usw.

Als besonderes Goodie wurden dann von Scientology ein Blog aus dem Dezember 2011 präsentiert, in dem ich meinen persönlichen Dank an Anonymous aussprach und einen prominenten Mitkämpfer präsentierte: Mahatma Gandhi.

Nachdem ich in der Vergangenheit immer wieder Blogs löschen musste, um derart Platz in meinem limitierten Webspace zu schaffen, hatte ich u.a. diesen Blog gelöscht. Im Rahmen der jetzigen „Beweisführung“ von Scientology, ist es mir aber eine Ehre, den Blog aus dem Dezember 2011 nochmals zu bloggen …

Mahatma Gandhi …

Mahatma Gandhi …

„Mein Persönlicher Dank an Anonymous und ein weiterer Unterstützer …

Das Jahr neigt sich zu Ende, ein Jahresrückblick jagt den anderen und es ist ja auch wirklich Zeit, einen Blick zurückzuwerfen.

Dabei ist es eine Gruppe, die seit 2008 kontinuierlich gegen Scientology auftritt, Monat für Monat demonstrierte und mit ihren Guy-Fawkes-Masken schon zu einem Markenzeichen im Protest gegen Scientology geworden ist. Diese Masken dienten u.a. dem persönlichen Schutz vor der Verfolgung durch den scientologischen Geheimdienst Büro für Spezielle Angelegenheiten (OSA), die bei jeder Demo fotografieren und filmen, um danach Einzelne zu verfolgen, zu desavouieren usw.

Anonymous hält dabei das hoch, was Mahatma Gandhi vorgab: „Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du!“

Vielen Dank dafür, dass jeder einzelne Anonymous dem Protest ein Gesicht gibt und jedem Opfer von Scientology eine Stimme!

Es war daher auch nur logisch, dass Mahatma Gandhi die Ehrenmitgliedschaft annahm – und die Maske aufsetzte …“

Soweit der Blog aus dem Dezember 2011.

Im April 2013 beschäftigte sich das Magazin FAN mit der Thematik Anonymous und deren Kampf gegen Scientology – hier der Bericht dazu …

Foto: Anonymous

Der „Fortführungsantrag“ von Scientology im Detail (2): Wurde “man” nun vom Verfassungsschutz überwacht bzw. beobachtet oder nicht?

Sonja Henkel (OSA Österreich) ...

Sonja Henkel (OSA Österreich) …

Scientology betont bei jeder sich bietenden Gelegenheit, nicht vom Verfassungsschutz beobachtet zu werden.

Im Fortführungsantrag an die Staatsanwaltschaft griff Scientology diesen Punkt selbstverständlich auf, um zu schlussfolgern, dass ich diesbezüglich und möglicherweise auch wo anders die Unwahrheit gesagt bzw. gelogen habe – hier der Auszug daraus …

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Aber werfen wir einmal einen Blick auf die Fakten dazu. Da gäbe es einmal die Beilage I, die der Scientology-Anwalt seinen Gerichts-Anträgen beizulegen pflegt. In der Beilage wird die Feststellung eines für Scientology zuständigen Chefinspektors des Landesamtes für Verfassungsschutz (LVT) zitiert …

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Als nächstes findet man einen Artikel in der österreichischen Zeitschrift Die Presse vom 7. Juli 2012, in dem u.a. der angesprochene Chefinspektor dazu interviewt wurde – Ausschnitt aus dem Artikel: „Ulrich Hlava schätzt die Zahl auf 2000 bis 3000 Scientologen allein in Wien. Er ist Chefinspektor im Wiener Landesamt für Verfassungsschutz, das Scientology, anders als oft kolportiert, seit Langem beobachtet. Hlava verfolgt seit 16 Jahren die Aktivitäten der Sekte, wertet Literatur aus, steht mit führenden Scientologen in Kontakt. Die führenden Scientologen Österreichs, das sind nach außen Sonja Henkel, die Sprecherin, und Angelika Thonauer von der OSA, dem Office of Special Affairs, einer Mischung aus Pressestelle und internem Geheimdienst. …

Wie Hlava die Gefahr einschätzt? ‚Die Lehren Hubbards haben verfassungsgefährdende Aspekte. Werden die Richtlinien angewendet, ist das gefährlich. Aber wir haben keine Beweise.‘“

Hier der komplette Artikel in der Zeitschrift Die Presse

Was wie ein Widerspruch aussieht, ist keiner: Der Verein Scientology wurde vom Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) nie unter Einsatz aller möglichen nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht.

Scientology wurde vom LVT aber 16 Jahre lang im Hinblick auf sämtliche öffentlich zugänglichen Quellen auswertend überwacht bzw. beobachtet.

Aus meiner Sicht ist daher die Feststellung, dass Scientology vom Verfassungsschutz beobachtet bzw. überwacht wurde, ein Faktum, wobei mir schon klar ist, dass eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz nicht unbedingt zum angestrebten Image einer „weltweit agierenden bzw. rasant wachsenden Religionsgemeinschaft“ passt. Aber das ist wiederum eine andere Geschichte …

In Deutschland fällt bzw. fiel die Beobachtung schärfer aus und die deutschen Scientology-”Schwestern” und -”Brüder” hatten vor einigen Jahren gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz geklagt – und 2008 in letzter Instanz verloren. Hier der Vollständigkeit halber das lesenswerte Gerichtsurteil …

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L. Ron Hubbard ...

L. Ron Hubbard …

UPDATE: Zur Abrundung des Themas bzw. der Aussage, dass „die Lehren Hubbards … verfassungsgefährdende Aspekte [haben]. Werden die Richtlinien angewendet, ist das gefährlich.“, ein gestern im Internet veröffentlichtes Dokument, in dem es u.a. um die „Anwendung“ des Prozesses R2-45 ging – weitere Details zum angesprochenen Prozess R2-45 finden Sie hier

Vereinfacht ausgedrückt rief L. Ron Hubbard, der Sektenführer, im Punkt 7 der „Ethikorder“ zum Mord auf: „Jedes Sea Org-Mitglied, das einen der Aufgelisteten sieht, ist dazu aufgefordert, den Auditing-Prozess R2-45 anzuwenden“ – hier das Dokument dazu …

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Ron Hubbard zum Prozess R2-45: „Ein enorm effektiver Prozess zur Exteriorisation, aber sein Gebrauch wird von der jetzigen Gesellschaft abgelehnt!“

Als Extoriorisation wird in Scientology das „Heraustreten“ des “Thetans” aus dem Körper verstanden – landläufig kann man diesen in Verbindung mit einer abgefeuerten Pistole des Kalibers 45 als Mord bezeichnen …

Fotos: Archiv, Anonymous, Scientologypublikation

Der „Fortführungsantrag“ von Scientology im Detail (1): Unterstellungen, Lügen und einige bemerkenswerte „Dokumente“ …

Angelika Thonauer (OSA) proudly presents …

Angelika Thonauer (OSA Österreich) proudly presents …

Der komplette Fortführungsantrag, den Scientology in der Strafsache gegen mich bei der Staatsanwaltschaft gestellt hat, besteht durchgehend aus Unterstellungen, haltlosen Mutmaßungen und offensichtlichen Lügen. Dabei stützt er sich vorrangig auf zwei „Dinge“: Wie bereits mehrfach erwähnt, auf ein „forensisches Datenguten“ und jetzt auch noch neue Beweise, die belegen sollen, dass ich Anoynmous generell und AnonAustria im Speziellen mit dem Datenhack des Vorjahrs beauftragt habe bzw. daran beteiligt war.

Aber beginnen wir bei etwas sehr einfachen, um die „Logik“ von Scientology/OSA vielleicht nachvollziehen zu können – nämlich dem Punkt 8 der Schrift. Hier „kombinierte“ man, dass ich über die Urlaubspläne der OSA-Sprecherin Angelika Thonauer nur aus abgefangenen Mails wissen konnte und betonte den Umstand, dass ich dieses „Wissen“ in Fernsehsendungen dargelegt habe. Hier der entsprechende Auszug …

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Dabei übersah man – bewusst oder nicht – einen ganz entscheidenden Punkt: Ich hatte von den Urlaubsplänen von Angelika Thonauer erfahren, als ich am 4. Juli 2012 bei der Nachrichtensendung ZiB 24 des ORF zu Gast war und die Moderatorin bekanntgab, dass die Pressesprecherin von Scientology eine Live-Konfrontation mit mir „abgelehnt [hat], weil sie morgen auf Urlaub fährt“. Hier das besagte ZiB-Interview, ca. ab Minute 5:50 ging es um die Urlaubspläne …

Ich hatte dazu auch am 5. Juli 2012 gebloggt und nachdem OSA zu meinen emsigsten Lesern zählt und so weiter und so fort …

Aber kommen wir jetzt auf die von Scientology angekündigten Beweise und Unterlagen, die meine Täter- bzw. Mittäterschaft belegen sollen, zu sprechen – im Punkt 7 ging es darum …

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Dabei springt die Bemerkung, dass „beiliegendes Dokument, … den Fortführungswerben zugekommen ist“ ins Auge. Unabhängig des Inhalts der angeblichen „Dokumente“ und Unterlagen stellt sich die Frage: Wer lässt Scientology bzw. dem scientologischen Geheimdienst OSA so etwas der Einfachheit halber „zukommen“?

Die angesprochenen Unterlagen entpuppten sich dann als Dossiers über drei Personen, die ich nicht kenne: Sascha R., der angeblich der Kontaktmann zwischen mir und Anonymous sein soll, Konrad Z. aus Frankfurt/M. und Alan B. – bei allen inklusive jeweiliger Telefonnummer bzw. in einem Fall mit kompletter Adressenangabe.

Da ich nicht davon ausgehe, dass deutsche Behörden mit Scientology zusammenarbeiten, dürften diese Dossiers von Scientology selbst bzw. Privatermittlern in deren Diensten stammen. Der Ton in den Dossiers (Anrede per Sie usw.) lässt dabei den Rückschluss zu, dass man sich kennt und eine Gesprächsbasis von Auftragnehmer zu Auftraggeber pflegt. Dabei sind die Auftragnehmer emsig für den Auftraggeber zugange und haben u.a. bereits eine „Liste der 80 Top-Leute“ erstellt.

Hier einmal die „Unterlagen“, die dem Fortführungsantrag von Scientology beilagen …

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Womit ich den geschätzten Leser mit seinen Schlussfolgerungen daraus alleine lasse – ich werde die Abhandlung im Teil 2 von Der „Fortführungsantrag“ von Scientology im Detail fortsetzen …

Foto: Archiv

„Scientology vs. Wilfried Handl“ geht fröhlich weiter, das Wort „Kirche“ und eine aus diesem Umstand abgeleitete Vorgangsweise …

Die beiden OSA-Österreich-Damen Angelika Thonauer (verkehrt stehend) und Sonja Henkel (rechts) …

Die beiden OSA-Österreich-Damen Angelika Thonauer (verkehrt stehend) und Sonja Henkel (rechts) …

Wie bereits gesagt, ist mit Beendigung des Zivilgerichtsprozesses erst eine Etappe in der Auseinandersetzung absolviert. Der von Scientology gestellte Strafantrag beim Landesgericht Wien läuft und könnte auch noch Spannendes bringen.

Vorige Woche bekam ich Akteneinsicht und erhielt derart den Schriftsatz in Kopie. Schriftsätze von Scientology haben ja durchaus einen gewissen Unterhaltungswert, wenn man sich deren Argumentation und „Logik“ zu Gemüte führt. Andererseits: Wenn jemand die “Gebarung” Xenus vor 75 Millionen Jahren auch außerhalb der Karnevalszeit als „Grundlage“ seiner Überzeugung hat, darf man sich aber auch nichts anderes erwarten.

Im ersten Blog dazu gibt es einmal nur den sogenannten Fortführungsantrag des Vereins Scientology bzw. der beiden Vereine, da die Staatsanwaltschaft Wien im vergangen Herbst die Untersuchungen eingestellt hatte, Scientology aber insistierte – diesmal nicht durch den Anwalt, sondern die beiden Vereinschefinnen Jaqueline Sch. Und Brigitte R., wenn ich die Unterschriften richtig entziffern konnte, unterzeichneten den Schriftsatz.

Hier einmal der Fortführungsantrag von Scientology – ab morgen gibt’s dann zu den einzelnen Punkten und “Beweisen” eine entsprechende Abhandlung …

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Womit ich beim Wort Kirche angelangt wäre …

Die Idee kam mir, als ich die Mails anonymisierte und dabei den Gedanken formulierte, dass Namen nur Schall und Rauch wären. Stimmt allgemein, aber nicht immer.

Das österreichische Vereinsgesetz aus dem Jahr 2002 sieht im § 4. (1) in Bezug auf den Namen des Vereins folgendes vor: „Der Name des Vereins muss einen Schluss auf den Vereinszweck zulassen und darf nicht irreführend sein. Verwechslungen mit anderen bestehenden Vereinen, Einrichtungen oder Rechtsformen müssen ausgeschlossen sein.“

Womit ich auch schon bei Scientology wäre: Der Verein hat das Wort „Kirche“ in seinem Vereinsnamen und suggeriert damit, das anzubieten, was man landläufig unter dem Begriff Kirche versteht.

Damit ist im Hinblick auf einen Außenstehenden eindeutig das erfüllt, was besagter § 4 (1) verbietet: Nämlich dass der Name eines Vereins nicht irreführend sein darf!

Um beim Bild einer Belagerung meinerseits durch Scientology zu bleiben: In den nächsten Wochen werde ich den Spieß umdrehen und meinerseits eine nette „Attacke reiten“. ;-) Es gilt, den von Scientology in irreführender Art und Weise verwendeten Begriff „Kirche“ aus dem Vereinsnamen zu eliminieren.

Und nachdem Angelika Thonauer, eine der beiden OSA-Damen, erst in der Vorwoche im Hinblick auf die Anerkennung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft meinte, dass „eine Einreichung als Bekenntnisgemeinschaft … zur Zeit nicht angedacht [sei]“, sollte eine Löschung dieses irritierendes Wortes auch in ihrem Sinne sein.

P.S.: Ich werde in einem der nächsten Blogs den kompletten Zivilgerichtsakt ins Internet stellen, die Anonymisierung ist dabei zwar sehr aufwendig, aber damit lässt sich einiges nachvollziehen. Was ebenfalls demnächst folgt, ist der aktuelle Kassasturz – davor müssen aber noch einige aktuelle Dinge mit meinem Anwalt abgeklärt werden …

Foto: Archiv

Die Vergleichsausfertigung im Zivilrechtsprozess „Scientology vs. Wilfried Handl“ …

Dr. Johannes Öhlböck und meine Wenigkeit …

Dr. Johannes Öhlböck und meine Wenigkeit …

Das Wesentliche beim Ergebnis dieses Prozesses habe ich bereits mehrfach angesprochen: Die geleakten Mails sind sowohl vom Gericht, als auch von Scientology, zur weiteren Verwendung quasi „autorisiert“ worden – mit kleinen Einschränkungen und zu einem stolzen Preis, den Scientology berappen muss.

Im Detail sah der geschlossene Vergleich folgendermaßen aus: „1.) Der Beklagte [Wilfried Handl] verpflichtet sich gegenüber den klagenden Parteien hinsichtlich geleakter E-Mails (E-Mail-Verkehr von Scientology, der über Anon Austria publiziert wurde und über [.] pastebin [.] abrufbar war) jegliche Namen natürlicher und juristischer Personen samt Initialen, sämtliche Positionsbezeichnungen sowie E-Mail-Adressen (sowohl Empfänger- als auch Senderadressen) zur Gänze und dauerhaft auf sämtlichen vom Beklagten ins Netz gestellten Informationen unkenntlich zu machen.

2.) Die Klägerinnen [die beiden Scientology-Vereine] verpflichten sich zur ungeteilten Hand, dem Beklagten zu Handen des Beklagtenvertreters EUR 6.502,16 (darin enthalten EUR 1.082,89 USt. Und EUR 4,– Barauslagen) binnen 30 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.“

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Fazit meines Anwalts: „Ein Kritiker konnte nicht mundtot gemacht werden!“

Womit ich beim Strafantrag wäre, den Scientology in der gleichen Angelegenheit gegen mich gestellt hat …

Foto: Archiv

Die Scientology-„Beweisführung“ in Bezug auf „Anonymous“ und mich: „Er kannte sie, er beauftragte sie, er ist der Täter!”

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Bei der „Sachverhaltsdarstellung“ im Hinblick auf eine strafbare Handlung stützt sich Scientology im Wesentlichen auf zwei „Säulen“ – samt „Nebengeräuschen“: Meine Verbindung mit und zu Anonymous und ein „Forensisches Gutachten“.

Aber betrachten wir einmal die Argumentation von Scientology in Bezug auf Anonymous – deren Anwalt Mag. Nikolaus V. schrieb in seinem Zivilgerichts-Schriftsatz wie folgt …

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Bereits im ersten Absatz unterstellt mir Scientology, dass ich bei meiner Vernehmung wissentlich die Unwahrheit gesagt habe, was den Kontakt meiner Person mit Anonymous betrifft usw. – hier der Auszug aus dem Vernehmungsprotokoll und meine Aussage …

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Der springende Punkt ist dabei die Bezeichnung „Anonymous“ bzw. „Hackergruppe Anonymous“ an sich. Für Scientology stellt sich Anonymous als homogene Gruppe dar, die selbstverständlich alle Hacker sind und man leitet daraus ab, dass jeder Kontakt zu Anonymous automatisch aus einer Beteiligung an einem Datenhack besteht und jeder Umgang bzw. jede Besprechung die Vorbereitung des Hacks beinhaltet.

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Diese Art der Scientology-OSA-Schlussfolgerung würde bedeuten, dass man aus der Tatsache eines Kontaktes mit einem American Native ableiten könnte, automatisch auf die Eigenheit X schließen zu können. Dabei übersieht man völlig den Umstand, dass American Native nur ein Sammelbegriff ist, unter dem Sioux, Cheyene, Apache, Blackfeet, Navajo usw. zusammengefasst werden, deren jeweilige Eigenheit damit aber nicht beschrieben ist. Es ist durchaus möglich, dass Navajos gerne in der Nase bohren, was aber nicht gleichzeitig bedeutet, dass alle American Natives gerne in der Nase bohren.

Anonymous beim Protest gegen Scientology ...

Anonymous beim Protest gegen Scientology …

Im Fall von Anonymous ist es durchaus ähnlich: Grob umrissen gibt es Anonymous-Aktivisten, die Nordkorea, Israel oder die Daten von Unternehmen hacken und es gibt solche, die im Rahmen der Operation Chanology mit einer Guy Fawkes-Maske gegen Scientology demonstrieren.

Dabei gilt es wiederum zu berücksichtigen, dass sich jeder als Anonymous bezeichnen kann – im Gegensatz zu den American Natives gibt es keinen Stammesrat oder Häuptling, der dies verhindern könnte.

Daraus jetzt zu schlussfolgern, dass aus einem bzw. meinem Kontakt zu Anonymous während der Demonstrationen gegen Scientology automatisch eine Urheber- bzw. Mittäterschaft zu einem Datenhack abzuleiten ist, zeugt von wenig Ahnung der Materie und entspricht eher der Scientology-„Logik“ des Schwarzweißdenkens, die scheinbar auch schon der Scientology-Anwalt übernommen hat.

Eine von mir veranstaltete Demo gegen Scientology, an der in dankenswerter Weise viele Anonymous-Aktivisten teilgenommen haben …

Eine von mir veranstaltete Demo gegen Scientology, an der in dankenswerter Weise viele Anonymous-Aktivisten teilgenommen haben …

Ich stehe zu Anonymous, wenn diese als Teil einer Demonstration gegen Scientology teilgenommen haben bzw. teilnehmen – und daran wird sich auch nichts ändern! Selbstverständlich habe ich mich in der Vergangenheit auch mit ihnen beraten. Ich war, als damals Verantwortlicher der Demonstrationen, vom Gesetz her dazu verpflichtet, dies zu tun, um den ordnungsgemäßen Ablauf der Demonstrationen zu gewährleisten.

Ich bin mir zwar ziemlich sicher, dass Scientology/OSA dies sicher nicht kapieren wird bzw. kapieren möchte, aber einen Versuch ist es wert …

Aber ich werde meine Aussage präzisieren, um vielleicht dem Büro für Spezielle Angelegenheiten (OSA) etwas Klarheit zu verschaffen: „Der mir in der Anzeige vorgeworfene Kontakt zu jenen Personen, die sich als AnonAustria bezeichnen, besteht nicht. Weder zur Tatzeit, noch bis heute, kannte bzw. kenne ich Personen dieser Gruppe oder stand mit ihnen in Kontakt.“

Symbolfoto …

Symbolfoto …

Ein „Nebengeräusch“ betraf dann die vom Scientology-Anwalt vorgebrachte eingeschlagene Scheibe des Kellerlokals, in dem der Verein Scientology residiert. Ihre „Logik“ dabei: „Jemand liest den Blog von Handl, läuft zum Kellerlokal und wirft eine Scheibe ein – wenn es nicht der Handl selbst war!“

Was sollte man zu einer solchen Logik sagen, deren „Schlussfolgerungen“ sich ja wie ein roter Faden durch die Argumentation von Scientology zieht?

Womit wir zum Schluss und dementsprechend bei der mittlerweile legendären Beilage L wären, die dem Gericht im Rahmen eines Schriftsatzes vorgelegt worden war. In besagter Beilage L ging es um ein chinesisches Assasin Team, das folgende Massenmail, u.a. auch an Angelika T., ihres Zeichens eine der beiden OSA-Chefinnen in Österreich, verschickt hatte: „Sie haben jemand in ihrer Nähe betrogen und dieser hat mich beauftragt, sie zu töten. Ich weiß nicht, was sie ihm getan haben und es interessiert mich auch nicht. Die Person möchte sie tot sehen und jetzt ist ihr Leben in meiner Hand. … Ich kann ihnen helfen, wenn sie mir das Doppelte bezahlen, was er bezahlt hat und ich sage ihnen auch, wer mich damit beauftragt hat, sie zu töten. Aber zuerst müssen sie bezahlen – ihr Leben liegt nun in ihrer Hand.“

Dass ich der „Verursacher“ bzw. Auftraggeber dafür war, stand für Scientology bzw. Angelika T. natürlich außer Frage und so wurde das Mail von ihr umgehend an den Verfassungsschutz weitergeleitet: „Das habe ich heute erhalten. Gefährliche Drohung!! Bitte um Reaktion und Weiterleitung zur Ausforschung!“

Hier die Beilage L (Zur Lesbarkeit bitte anklicken!) …

Beilage L ...

Beilage L …

Im Übrigen bekomme ich am Montag Akteneinsicht – ich werde darüber berichten – und werde in einem der nächsten Blogs das „Forensische Gutachten“ von Scientology etwas unter die Lupe nehmen, das auch seine „Eigenheiten“ hat.

Morgen gibt es dann die fast schon traditionelle Sonntagsbetrachtung, mit einigen News über das weltweite „Treiben“ von Scientology …

Fotos: V 3, The Wild West, Mike the Glazier, Infoglyphs

Der Gerichtsprozess im Rückblick: Geleakte Mails dürfen weiter genutzt werden, Scientology bleibt auf den Kosten sitzen und ein verbliebenes Damoklesschwert …

Nach der Verhandlung …

Nach der Verhandlung …

Beim Prozesstermin in der Vorwoche floss wenig bis kein „Blut“ und das Ganze lief vielleicht etwas anders ab, als es sich der eine oder andere erwartet hatte. Ohne über den Prozessinhalt zu sprechen, wurde in der Tagsatzung, die fast eineinhalb Stunden dauerte, nur über Vergleichsmöglichkeiten gesprochen.

Meine Strategie ist dabei einfach erklärt: Obwohl meine Chancen auf ein Abweisen der Klage sehr gut standen, wollte ich das Ganze nicht um jeden Preis durchziehen. Es hätte noch Monate dauern können, bis die Scientology-Klage abgewiesen worden wäre, die Kosten wären derweil weiter gewachsen, immer weniger gedeckt gewesen und die persönliche Belastung, aber auch das Risiko wäre geblieben – frei nach dem Spruch: „Auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand!“

Überdies war in der letzten Replik des Scientology-Anwalts herauszulesen, dass “man” ohnehin eine weitere „Schiene“ fuhr, um das zu erreichen, was die beiden OSA-Damen im Vorjahr lautstark verkündet hatten: „Final Handling des Main-Attackers, PR Handling, legal ausgetragen. … Demaskierung und lahm legen von WH [Wilfried Handl]. … Großer PR-Gewinn gegen den Main-Attacker.“

Einfach ausgedrückt: Scientology hatte mich bei der Staatsanwaltschaft Wien angezeigt, diese hatte die Untersuchungen gegen mich im Vorjahr eingestellt und nach einem Fortführungsantrag von Scientology wieder aufgenommen

Aus dieser „Doppelmühle“ wollte ich ausbrechen, indem ich den Zivilgerichtsprozess verkürzte.

Zwei Dinge waren mir dabei wichtig: Die Verwendung der geleakten Scientology-E-Mails musste gewährleistet bleiben und die Prozesskosten mussten von Scientology getragen werden.

Beides gelang und nachdem es Vergleiche mit sich bringen, dass auch die andere Seite etwas bekommen muss, bekam Scientology von mir die Zusicherung, dass die Mails völlig anonymisiert werden – weder E-Mailadressen, Namen, Initialen und Postenbezeichnungen sollten darauf zu sehen sein – und Mails ohne Zusammenhang zu Scientology gelöscht werden würden.

Scientology bezahlte meinen Anwalt – alles zusammen rund 8.000 Euro – und in Zukunft werde ich die geleakten E-Mails sozusagen mit Scientology-Einwilligung posten können!

siege87kr

Man könnte es auch so beschreiben: Die Scientology-„Armeen“ haben die „Burg“ Wilfried Handl ein dreiviertel Jahr belagert und sich dabei eine blutige Nase geholt – frei nach der Devise: „Außer Spesen nix gewesen!”

Unter gröberen Verlusten – ich würde davon ausgehen, dass Scientology die ganze „Aktion“ mindestens 15.000 Euro gekostet hat – und ganz weit entfernt davon, was OSA vorhatte: Mich „auszuschalten“.

Ich werde ganz im Gegenteil die geleakten E-Mails nochmals durchforsten und in den nächsten Wochen eine Zusammenfassung des Inhalts posten – zu den Themen Unterwanderung von Wirtschaft und Behörden, Betrug usw. – die Scientology-Klassiker!

Trotzdem wäre ein Jubel zu früh, da sehr wohl noch ein Damoklesschwert über mir hängt: die staatsanwaltschaftliche Untersuchung. Das Gericht bestätigte letzte Woche, dass Verhöre und kriminaltechnische Untersuchungen ausstehen (was u.a. dazu geführt hätte, dass der Zivilprozess sowieso vertagt worden wäre).

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Das Beunruhigende an Damoklesschwertern ist die Tatsache, dass man nicht weiß, wann der Faden eventuell reißt und was dies dann im Detail bedeutet. Und: Im Gegensatz zum Zivilgerichtsprozess, haben wir es im konkreten Fall um einen von Scientology angestrengten Strafprozess zu tun – um genau zu sein: ich habe damit zu tun!

Das von Scientology der Staatsanwaltschaft „vorgeschlagene“ Vorgehen beinhaltet Hausdurchsuchung, Beschlagnahme von Computern usw.

Dass auch dieser Scientology-„Vorstoß“ wieder mit einer blutigen Nase für selbige enden wird, steht für mich außer Frage – bis es aber soweit ist, könnte es zwischenzeitlich etwas ruppig werden. Mein Anwalt hat mittlerweile Akteneinsicht bei Gericht beantragt und man wird sehen, wie sich die „Dinge“ weiterentwickeln.

Ich werde mir die Wartezeit verkürzen, indem ich jene „Beweise“ unter die Lupe nehme, die als „Grundlage“ des Fortführungsantrags von Scientology zu sehen sind. Womit ich beim „Forensischen Gutachten“ der Firma Ansiworks Limited wäre. Ich habe bereits vor über einer Woche dazu gebloggt, den Beitrag dann wieder vom Netz genommen, da noch weitere Details aufgetaucht sind und werde nächste Woche dazu, aber auch zu Anderem, erneut bloggen.

Frei nach einer weiteren Devise: „The fight is not over yet!“

Hier noch ein Überblick der Presseresonanz: ORF, Der Standard, KURIER, OÖ Nachrichten, NEWS, Wiener Zeitung, Die Presse, Future Zone, Kronenzeitung, Österreich, Heute

Zum Schluss noch etwas anderes: In der letzten Woche habe ich sämtliche von mir geposteten Scientology-E-Mails anonymisiert, indem ich E-Mail-Adressen, Vor- und Zunamen, Initiale und Postenbezeichnungen geschwärzt habe. Einige Blogs habe ich „Under Construction!“ gestellt, sie sehr zeitaufwendig umgestaltet werden müssen – aber sie werden es bzw. in einer Zusammenfassung neu gebloggt.

Die Mails betrafen den Zeitraum Juni bis September 2012 und es könnte vorgekommen sein, dass ich die Schwärzung einer E-Mailadresse oder eines Namens bzw. Namensinitials übersehen habe – wie es so schön heißt: Zweckdienliche Angaben bitte an gdpa@wilfriedhandl.com … ;-)

Der Gerichtsvergleich sieht nämlich vor, dass ein Vergehen dagegen beim Bezirksgericht landen würde, wo Geldstrafen usw. verhängt werden, wenn den Vergleichsinhalten nicht Genüge getan werden. Und die Freude vergönne ich Scientology nicht!

Tonys Blog

UPDATE: Ich vergaß zu erwähnen, dass die Kunde der missglückten und teuren Scientology-OSA-„Belagerung“ auch über den Atlantik geschwappt ist und derart auch im englischen Sprachraum nachzulesen war.

Scientology-Österreich war es also nicht gelungen, ihr „Abschneiden“ vor Gericht unter der Decke zu halten, als mich Tony Ortega, Betreiber des Anti-Scientology-Blogs The Underground Bunker in den USA zum Prozess-Ausgang interviewte – hier der Link zum Blog (man muss ein wenig runter scrollen) …

Fotos: Screenshots (2), Englishdictionaryfree, Wikipedia

Die Blogs mit geleakten Mails müssen überarbeitet bzw. anonymisiert werden und daher …

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Mit den geleakten Mails passiert dabei eigentlich relativ wenig – der Inhalt bleibt bestehen, lediglich die Namen, Positionsbezeichnungen und E-Mailadressen müssen geschwärzt und die dazugehörigen Blogs in diesem Sinne etwas umgeschrieben werden.

Damit man sich vorstellen kann, wie die geleakten Mails danach aussehen, ein Beispiel am Mailverkehr zwischen einem Arzt und Scientology, wo es um die Weitergabe von vertraulichen Patientendaten geht – die schwarzen Balken markieren jene Schwärzungen, die bereits bestanden, die roten die neu hinzugefügten (Zum Vergrößern anklicken!) …

Mail Arzt-1
Mail Arzt-2

Und als PDF …

Da dies schnell abgeschlossen werden soll und das Ganze mehr Arbeit ist, als ich dachte, bringt dies eine Pause bei den aktuellen Blogs mit sich.

Morgen gibt es auf jeden Fall die Sonntagsbetrachtung der 14. Woche und ab nächsten Mittwoch sollte es wieder in gewohntem Manier weitergehen – begonnen mit einem Prozessrückblick …

Foto: Spaightalk

L. Ron Hubbard zur Prozesstaktik von Scientology: „Der Zweck von Prozessen ist es, zu quälen und zu entmutigen, nicht so sehr zu gewinnen.“

Justizpalast in Wien, wo u.a. das Landesgericht für Zivilrechtsachen untergebracht ist …

Justizpalast in Wien, wo u.a. das Landesgericht für Zivilrechtsachen untergebracht ist …

Zur morgigen Verhandlung im Zivilprozess „Scientology vs. Wilfried Handl“ hat L. Ron Hubbard die „Vorgabe“ geliefert. In seinem Schriftstück A Manual on the Dissemination of Material, das er im März 1955 verfasst hat, schrieb er:

„Der Zweck von Prozessen ist es, zu quälen und zu entmutigen, nicht so sehr zu gewinnen.

Das Gesetz kann sehr leicht dafür benutzt werden, um zu quälen. … Wenn möglich, das ist gar keine Frage, ruinieren sie ihn völlig.“

In diesem Sinne berichte ich morgen nach der Verhandlung, wie die „Umsetzung“ dieser Zeilen Hubbards ausgesehen hat …

UPDATE: Wenn jemand Zeit, Lust und Laune hat, den Prozessauftakt zu verfolgen – Donnerstag 4. April 2013, 11.30 bis 12.30 Uhr, im Saal 8, 1. Stock, Landesgericht für Zivilrechtssachen, 1011 Wien, Schmerlingplatz 11.

Foto: Archiv